Fachkundige Stellungnahme Arbeitsagentur

Die fachkundige Stellungnahme benötigst du im Rahmen deiner Gründung, wenn du einen Antrag auf Gründungszuschuss stellst, weil du dich selbständigen machen möchtest.

Hierbei verlangt die Arbeitsagentur, auch Agentur für Arbeit, bspw. in Aschaffenburg, Alzenau, Obernburg oder Miltenberg eine Stellungnahme durch eine fachkundige und neutrale Stelle zu deinem Konzept und zur Ausarbeitung deines Businessplanes.

Unabhängig von der Verwendung für die Arbeitsagentur kannst du die fachkundige Stellungnahme auch bei deinen weiteren Aktivitäten, wie z.B. bei Bank- und Finanzierungsgesprächen einsetzen.

Was bedeutet die fachkundige Stellungnahme?

Die fachkundige Stellungnahme ist ein „Scan“, sprich eine Bewertung deines Businessplans durch eine fachkundige Stelle wie uns, einer Unternehmensberatung. Dabei schauen wir, ob dein Geschäftsmodell passend und plausibel ist, so dass du im Verlauf auf gesunden Füßen stehen kannst. Soll heißen, dein Geschäftsplan muss tragfähig sein und dir zu einer gefestigten Existenz verhelfen können.

Geprüft wird dabei sowohl die wirtschaftliche als auch die inhaltliche Tragfähigkeit.
Bei der wirtschaftlichen Tragfähigkeit wird geschaut, ob du in absehbarer Zeit alle deine betrieblichen sowie privaten Kosten abdecken und deinen Verpflichtungen nachkommen kannst.

Bei der inhaltlichen Prüfung geht es um das eigentliche Konzept, um deine Idee. Ist diese realistisch dargestellt und mit dem Markt vereinbar? Hast du an alles gedacht und ist dies strukturiert und verständlich aufbereitet?

Welche Unterlagen benötigen wir für eine fachkundige Stellungnahme?

Für die fachkundige Stellungnahme benötigen wir deinen Businessplan, welcher sich aus dem Teil A (inhaltlicher, schriftlich fixierter Teil) und dem Teil B, dem Zahlenwerk und den Anlagen, zusammensetzt.

Zum inhaltlichen Teil gehören unter anderem die Beschreibung und Angaben zu

– deiner Geschäftsidee
– deiner Person / deinem Gründerteam
– deinem Angebot
– deiner Zielgruppe
– deinen geplanten Marketingaktivitäten
– deinen möglichen Wettbewerber
– deiner geplanten Rechtsform
– deinem Kapitalbedarf
– zahlreichen weiteren Punkten
Der zweite Teil, das Zahlenwerk, setzt sich aus

– dem Kapitalbedarfsplan
– dem Finanzierungsplan
– einer Umsatzhochrechnung
– der Kostenplanung sowie
– einer Vorschau, der Rentabilitätsberechnung und
– der Liquiditätsplanung

zusammen.

Weiterhin werden dein Lebenslauf, mögliche Angebote, Nachweise, etc. benötigt, die dann als Anlage dem Konzept beigefügt werden.

Unsere Unterstützung

Du musst erst noch einen Businessplan erstellen? Gerne helfen wir dir dabei, begleiten dich durch die verschiedenen Teilbereiche und erklären dir Schritt für Schritt, auf was du achten musst oder aber, welche Recherchen noch vor dir liegen und welche Informationen du möglicherweise noch beschaffen musst.

Ebenso unterstützen wir dich bei deinem Antrag auf Gründungszuschuss. Wir füllen diesen gemeinsam mit dir aus und gehen die einzelnen Punkte gemeinsam mit dir durch.

Hast du Fragen oder soll es direkt losgehen? Vereinbare noch heute ein Informationsgespräch unter Tel. 06021 – 58 00 147 oder schreibe uns eine E-Mail.

 

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Advice Management

Thomas Häntsch
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