Antrag auf Gründungszuschuss

Du möchtest einen Antrag auf Gründungszuschuss stellen? Hier erfährst du alles Wichtige, was du beachten hast und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Der Gründungszuschuss, fachlich „Gründungszuschuss zur Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit“ steht dir zu, wenn du Anspruch auf das Arbeitslosengeld 1 hast oder aber es bereits empfängst. Mehr über die genauen Voraussetzungen liest du im Verlauf. Für Bezieher des Arbeitslosengeld 2 (umgangssprachlich auch als Hartz lV bezeichnet) besteht die Möglichkeit, das sog. Einstiegsgeld zu beantragen.

Die Leistung soll der Sicherung deines Lebensunterhaltes sowie der sozialen Sicherung in der Zeit nach deiner Existenzgründung dienen. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass es sich um eine Kann-Leistung, also eine Ermessensleistung handelt, und sich kein Rechtsanspruch daraus ableitet (Muss-Leistung).

Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, dich mit deiner Idee und deinem Konzept, also mit deinem Existenzgründungsvorhaben nachhaltig am (Arbeits-) Markt zu festigen.

Folgende Voraussetzungen sind konkret notwendig, um zum förderungsfähigen Personenkreis zu gehören und den Antrag auf Gründungszuschuss stellen zu können:

– du musst einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben
– dieser Anspruch muss noch mindestens 150 Tage betragen
– der zeitliche Umfang deiner selbständigen Tätigkeit muss zur Beendigung der Arbeitslosigkeit führen
– und mindestens 15 Stunden wöchentlich betragen
– deine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit müssen dargelegt werden

Letzteres kann durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, durch deine Berufserfahrung oder auch durch die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung auf deine Existenzgründung erfolgen. Solche Maßnahmen werden zum Beispiel von den Kammern wie IHK oder HWK sowie von zertifizierten Trägern und Weiterbildungseinrichtungen angeboten.

Nachweis der Tragfähigkeit

Die Tragfähigkeit deiner Gründung ist der Arbeitsagentur nachzuweisen. Hierzu ist eine fachkundige Stellungnahme notwendig. Diese wird von einer fachkundigen Stelle, wie beispielsweise der IHK, HWK, Fachverbänden, einen Steuerberater oder durch eine Unternehmensberatung – so auch durch uns – ausgestellt. Was du dazu vorlegen musst, ist ein Konzept. Das heißt, du musst vorab einen Businessplan erstellen.

Setze dich auf jeden Fall rechtzeitig mit deiner Agentur für Arbeit, konkret mit deinem Ansprechpartner oder Vermittler zusammen. Bei Unsicherheiten oder Fragen komme gerne auf uns zu. Telefon 0 60 21 – 58 00 147.

Wir helfen dir bei der Vorbereitung, bei der Planung, der Beantragung und der fachkundigen Stellungnahme für deinen Antrag auf Gründungszuschuss.

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Advice Management

Thomas Häntsch
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